Rechtsprechung
   VG Schwerin, 11.08.2017 - 7 B 2901/17 SN   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,45328
VG Schwerin, 11.08.2017 - 7 B 2901/17 SN (https://dejure.org/2017,45328)
VG Schwerin, Entscheidung vom 11.08.2017 - 7 B 2901/17 SN (https://dejure.org/2017,45328)
VG Schwerin, Entscheidung vom 11. August 2017 - 7 B 2901/17 SN (https://dejure.org/2017,45328)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,45328) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 33i GewO, § 25 Abs 2 GlSpielWStVtr, § 11 Abs 5 GlStVtrG MV, § 29 Abs 4 S 5 GlSpielWStVtr, § 29 Abs 4 S 4 GlSpielWStVtr
    Härtefall für glücksspielrechtliche Erlaubnis eines weiteren Spielhallenbetriebs verneint (Verstoß gegen Verbundverbot)

  • rewis.io
  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • VG Schwerin, 25.06.2014 - 7 B 872/13

    Rechtmäßige Untersagung des Betriebs einer Spielhalle nach Auslaufen

    Auszug aus VG Schwerin, 11.08.2017 - 7 B 2901/17
    Wegen der übrigen Einzelheiten wird auf die gewechselten Schriftsätze nebst Anlagen, ferner auf die vom Antragsgegner zu den streitgegenständlichen Genehmigungsverfahren vorgelegten Verwaltungsvorgänge (ein Ordner, drei Kopien hiervon), schließlich auf die Gerichtsakten des Klageverfahrens 7 A 1225/11 sowie der Eilverfahren 7 B 872/13, 7 B 652/13 und 7 B 528/14 Bezug genommen.

    Zwar dürfte die Antragstellerin, der für die seit 2011 von ihr betriebenen Spielhallen vor dem Stichtag des 28. Oktober 2011 Erlaubnisse nach § 33i GewO erteilt sind, deren Geltungsdauer nicht innerhalb von fünf Jahren nach dem Inkrafttreten des GlüStV geendet hat, zum Kreis derjenigen Spielhallenbetreiber gehören, für deren Spielhallen die Erteilung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis unter Anwendung der Härtefallklausel des § 29 Abs. 4 Satz 4 und 5 in Verbindung mit Satz 2 GlüStV und § 11b GlüStVAG M-V grundsätzlich in Betracht kommt; dies dürfte ungeachtet der bereits seit Inkrafttreten des GlüStV am 1. Juli 2012 bestehenden Notwendigkeit der Einholung von Glücksspielerlaubnissen auch durch Inhaber von Erlaubnissen nach § 33i GewO (vgl. hierzu den Beschluss der Kammer vom 25. Juni 2014 - 7 B 872/13 -, juris Rdnr. 29, und deren Urteil vom 22. April 2015 - 7 A 382/13 -, juris Rdnr. 16) gelten.

  • VG Schwerin, 22.04.2015 - 7 A 382/13

    Versagung der Erlaubnis zum Betrieb einer neuen Spielhalle in Gebäude mit

    Auszug aus VG Schwerin, 11.08.2017 - 7 B 2901/17
    Zwar dürfte die Antragstellerin, der für die seit 2011 von ihr betriebenen Spielhallen vor dem Stichtag des 28. Oktober 2011 Erlaubnisse nach § 33i GewO erteilt sind, deren Geltungsdauer nicht innerhalb von fünf Jahren nach dem Inkrafttreten des GlüStV geendet hat, zum Kreis derjenigen Spielhallenbetreiber gehören, für deren Spielhallen die Erteilung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis unter Anwendung der Härtefallklausel des § 29 Abs. 4 Satz 4 und 5 in Verbindung mit Satz 2 GlüStV und § 11b GlüStVAG M-V grundsätzlich in Betracht kommt; dies dürfte ungeachtet der bereits seit Inkrafttreten des GlüStV am 1. Juli 2012 bestehenden Notwendigkeit der Einholung von Glücksspielerlaubnissen auch durch Inhaber von Erlaubnissen nach § 33i GewO (vgl. hierzu den Beschluss der Kammer vom 25. Juni 2014 - 7 B 872/13 -, juris Rdnr. 29, und deren Urteil vom 22. April 2015 - 7 A 382/13 -, juris Rdnr. 16) gelten.

    Dies trifft auf beide streitgegenständlichen Spielhallen jeweils zu; gegen die Wirksamkeit dieses sog. Verbundverbots ist nichts einzuwenden (s. nur das genannte Urteil der beschließenden Kammer vom 22. April 2015 - 7 A 382/13 -, juris Rdnr. 18 ff., das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Dezember 2016 - 8 C 6.15 -, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht - NVwZ - 2017, S. 791 [792 ff., 796 f.], sowie den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12, 1630/12, 1694/13 und 1874/13 -, Deutsches Verwaltungsblatt 2017, S. 697 [699 f.]).

  • BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für

    Auszug aus VG Schwerin, 11.08.2017 - 7 B 2901/17
    Dies trifft auf beide streitgegenständlichen Spielhallen jeweils zu; gegen die Wirksamkeit dieses sog. Verbundverbots ist nichts einzuwenden (s. nur das genannte Urteil der beschließenden Kammer vom 22. April 2015 - 7 A 382/13 -, juris Rdnr. 18 ff., das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Dezember 2016 - 8 C 6.15 -, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht - NVwZ - 2017, S. 791 [792 ff., 796 f.], sowie den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12, 1630/12, 1694/13 und 1874/13 -, Deutsches Verwaltungsblatt 2017, S. 697 [699 f.]).
  • BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 6.15

    Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz

    Auszug aus VG Schwerin, 11.08.2017 - 7 B 2901/17
    Dies trifft auf beide streitgegenständlichen Spielhallen jeweils zu; gegen die Wirksamkeit dieses sog. Verbundverbots ist nichts einzuwenden (s. nur das genannte Urteil der beschließenden Kammer vom 22. April 2015 - 7 A 382/13 -, juris Rdnr. 18 ff., das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Dezember 2016 - 8 C 6.15 -, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht - NVwZ - 2017, S. 791 [792 ff., 796 f.], sowie den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12, 1630/12, 1694/13 und 1874/13 -, Deutsches Verwaltungsblatt 2017, S. 697 [699 f.]).
  • VG Lüneburg, 10.05.2017 - 5 A 104/16

    Abstandsgebot; Anhörung; Sachverhalt, atypischer; Auslegung; Härtefall;

    Auszug aus VG Schwerin, 11.08.2017 - 7 B 2901/17
    Danach stellt es nicht schon einen Fall einer unbilligen Härte dar, wenn aufgrund der landesrechtlichen Beschränkungen die Schließung der bestehenden Spielhalle eines Betreibers droht, für die noch nicht amortisierte Investitionen getätigt wurden und ein langfristiger Mietvertrag abgeschlossen wurde; derlei Problematiken wurde durch die fünfjährige Übergangsfrist für Bestandsspielhallen Rechnung getragen, in der typischerweise hinreichend Gelegenheit für Umstrukturierungen, Standortwechsel oder Vertragsanpassungen bestand (s., auch zu Abstandsgeboten, die Urteile der Verwaltungsgerichte Lüneburg vom 10. Mai 2017 - 5 A 104/16 -, juris Rdnr. 39 ff., und Oldenburg vom 16. Mai 2017 - 7 A 14/17 -, juris Rdnr. 39 ff.).
  • VG Oldenburg, 16.05.2017 - 7 A 14/17

    Abstandsregelung; Auswahlentscheidung; Erlaubnis; Härtefall; Losverfahren;

    Auszug aus VG Schwerin, 11.08.2017 - 7 B 2901/17
    Danach stellt es nicht schon einen Fall einer unbilligen Härte dar, wenn aufgrund der landesrechtlichen Beschränkungen die Schließung der bestehenden Spielhalle eines Betreibers droht, für die noch nicht amortisierte Investitionen getätigt wurden und ein langfristiger Mietvertrag abgeschlossen wurde; derlei Problematiken wurde durch die fünfjährige Übergangsfrist für Bestandsspielhallen Rechnung getragen, in der typischerweise hinreichend Gelegenheit für Umstrukturierungen, Standortwechsel oder Vertragsanpassungen bestand (s., auch zu Abstandsgeboten, die Urteile der Verwaltungsgerichte Lüneburg vom 10. Mai 2017 - 5 A 104/16 -, juris Rdnr. 39 ff., und Oldenburg vom 16. Mai 2017 - 7 A 14/17 -, juris Rdnr. 39 ff.).
  • VG Magdeburg, 25.11.2013 - 7 B 652/13

    Presserechtlicher Auskunftsanspruch; Strafverfahren gegen einen Zeugen

    Auszug aus VG Schwerin, 11.08.2017 - 7 B 2901/17
    Wegen der übrigen Einzelheiten wird auf die gewechselten Schriftsätze nebst Anlagen, ferner auf die vom Antragsgegner zu den streitgegenständlichen Genehmigungsverfahren vorgelegten Verwaltungsvorgänge (ein Ordner, drei Kopien hiervon), schließlich auf die Gerichtsakten des Klageverfahrens 7 A 1225/11 sowie der Eilverfahren 7 B 872/13, 7 B 652/13 und 7 B 528/14 Bezug genommen.
  • VG Münster, 25.04.2018 - 9 L 325/18

    Keine Härtefallbefreiung wegen fehlender Amortisation von in Spielhallenbetrieb

    vgl. auch VG Arnsberg, Beschluss vom 11. April 2018 - 1 L 314/17 - n. r. und n. v.; VG Gießen, Beschluss vom 29. Januar 2018 - 4 L 9704/17.GI -, juris, Rn. 65; VG Wiesbaden, Beschluss vom 31. Juli 2017 - 5 L 3868/17.WI -, juris, Rn. 17; offengelassen VG Schwerin, Beschluss vom 11. August 2017 - 7 B 2901/17 SN -, juris, Rn. 17; zum Vorliegen einer Vorwegnahme der Hauptsache im Falle der Geltendmachung eines Anspruchs auf Teilhabe an einer Veranstaltung OVG NRW, Beschluss vom 2. November 2017 - 4 B 891/17 -, juris.
  • VG Schwerin, 21.11.2018 - 7 A 1705/18

    Versagung von Spielhallenerlaubnissen (nicht hinreichender Abstand zu

    Ferner ist zu beachten, dass die Übergangsfrist in § 29 Abs. 4 GlüStV, notfalls ergänzt durch die Möglichkeit eines anschließenden Härtefall-Dispenses, primär der Abmilderung von Beeinträchtigungen der grundrechtlich geschützten Berufsausübung sowie des Eigentums der wirtschaftlichen Eigentümer des Glücksspielunternehmens dient und diesbezüglich die Erstreckung des Grundrechtsschutzes auf juristische Personen von der Vorstellung eines Durchgriffs auf die hinter der juristischen Person stehenden Menschen geleitet ist; daher bedarf es im - vorliegenden - Fall der Betreiberrolle einer Kapitalgesellschaft im Eigentum ihrer Gesellschafter bei der Härtefall-Prüfung einer wirtschaftlichen Gesamtbetrachtung, die die Verhältnisse der Anteilseigner einbezieht (s. den Beschluss der Kammer vom 11. August 2017 - 7 B 2901/17 SN -, juris Rdnr. 28).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht